Das Anlagevermögen ist in besonderem Maße Gegenstand der Anwendung bilanzpolitischer Gestaltungsüberlegungen. Zusammen mit den Bilanzpositionen „Vorräte“ und „Rückstellungen“ gehört es zu dem wichtigsten Betätigungsfeld bilanzpolitischer Entscheidungen und Maßnahmen. Bei Geschäftsjahren mit erheblichen Anlagezugängen sind zum einen insbesondere Entscheidungen hinsichtlich der Zugangsbewertung zu treffen. Zum anderen werden damit Folgewirkungen hinsichtlich der künftigen Abschreibungspolitik ausgelöst. Gestaltende Maßnahmen hinsichtlich der Abgänge haben dagegen im Wesentlichen Bedeutung hinsichtlich des Zeitpunkts und des Umfangs der Realisierung stiller Reserven. Im folgenden Beitrag soll dargelegt werden, dass zur Festlegung von Prüfungsschwerpunkten die Auswertung der Bilanzpolitik im Rahmen der Zugangsbewertung beim Anlagevermögen eine Prüfungsmöglichkeit darstellt. Im Vordergrund stehen Bewertungsalternativen bei Anlagezugängen, die unmittelbar auf Lieferungen und Leistungen beruhen. Bei der Zugangsbewertung von selbst erstellten Anlagen sind aus bilanzpolitischer Sicht die sich bei der Ermittlung der Herstellungskosten ergebenden Gestaltungsmöglichkeiten bedeutsam. Bilanzpolitische Gestaltungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung von Herstellungskosten im Rahmen der Zugangsbewertung beim Anlagevermögen werden in einem der nachfolgenden Beiträge dargestellt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2008.12.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-12-10 |
Seiten 333 - 340
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