Bereits in unserem Beitrag in der Ausgabe Mai 2007 haben wir uns mit der Frage auseinandergesetzt, inwieweit eine Bilanzberichtigung steuerlich zulässig ist und unter Bezugnahme auf das damalige Urteil des BFH v. 5.4.2006 R 46/04 die Auffassung vertreten, dass die Rechtsprechung eine Kehrtwende eingeleitet hat, die für die Steuerpflichtigen zu Ungunsten ausfallen kann.
Der Große Senat hat diesen Beitrag an zwei Stellen ausdrücklich aufgegriffen und im Ergebnis (leider) bestätigt. Nachfolgend erläutern wir noch einmal zusammenfassend den Begriff der Bilanzberichtigung und die bisher offen gebliebenen Fragestellungen, um daran anschließend den zu entscheidenden Fall nebst Entscheidungsgründen darzustellen und die Schlussfolgerungen für die Praxis zu ziehen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2014.02.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-02-03 |
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