Nach § 15 Abs. 1a Satz 1 UStG sind Vorsteuerbeträge nicht abziehbar, die auf Aufwendungen entfallen, für die u. a. das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG gilt, also für Aufwendungen, die die Lebensführung des Steuerpflichtigen oder anderer Personen berühren, soweit sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung als unangemessen anzusehen sind. Der Beitrag behandelt die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Vorsteuerabzug aus der Anschaffung und Unterhaltung von Luxusfahrzeugen ausgeschlossen ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2019.04.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-04-04 |
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