Der Gesetzgeber hat durch das am 18. Juli 2019 in Kraft getretene Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch zahlreiche Änderungen umgesetzt.
Ziel der Legislative ist es, die Aufgaben und Befugnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), einer Arbeitseinheit der deutschen Zollverwaltung, zu bündeln und verbesserte rechtliche Rahmenbedingungen für ihre Prüfungs- und Ermittlungstätigkeiten zu schaffen. Dargestellt werden wichtige Prüfaufgaben wie Einhaltung von Arbeitsbedingungen im MiLoG und AEntG, Arbeitnehmerüberlassung, Scheinselbständigkeit, Tagelöhnerbörsen, Auskunftsanspruch bei anonymen Angeboten sowie die Neuerungen im Straf- und Bußgeldverfahren. Gegenstand des Beitrags sind aktuelle Entwicklungen bei den Aufgaben der FKS mit einem Schwerpunkt auf den Änderungen im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2020.03.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-03-04 |
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