Im Rahmen von Betriebsprüfungen sind immer wieder deutsche Vertriebseinheiten ausländischer Produzenten zu prüfen. Dabei ist Prüfungsgegenstand auch der Verrechnungspreis zwischen ausländischem Produzenten und inländischer Vertriebseinheit. Die Verrechnungspreise sollen sich weitestgehend am Fremdpreis ausrichten. Zum Nachweis eines Fremdverhaltens sind inzwischen umfangreiche Dokumentationspflichten zu erfüllen. Auf diese Pflichten soll hier nicht näher eingegangen werden. Es wird auf einschlägige Literatur verwiesen. Die Dokumentationspflichten gelten auch dann, wenn die inländische Vertriebseinheit eine unselbstständige Betriebsstätte des ausländischen Unternehmens ist. Ein solcher Betriebsstättenfall wird im weiteren unterstellt. Das Gesamtunternehmen soll dabei mit Gewinn arbeiten. Die Außenprüfung wird in solchen Fällen dann aber oft mit einem Verlust und zwar dauerhafter Art konfrontiert. Ausgehend von der Überlegung, dass ein fremder Dritter keine Dauerverlustsituation tragen wird, geht es dann darum, einen für die Vertriebseinheit angemessenen Teil am positiven Gesamtergebnis festzustellen. Hierzu können bilanzanalytische Kennzahlen eine Hilfestellung geben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2006.09.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-09-01 |
Seiten 295 - 297
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