Erzielt ein Sporttrainer, der mit Einkünfteerzielungsabsicht tätig ist, steuerfreie Einnahmen unterhalb des sog. Übungsleiterfreibetrags nach § 3 Nr. 26 EStG, kann er die damit zusammenhängenden Aufwendungen insoweit abziehen, als sie die Einnahmen übersteigen.
(redaktioneller Leitsatz)
BFH-Urteil vom 20. Dezember 2017 – III R 23/15
Vorinstanz: Thüringer FG vom 30. September 2015 – 3 K 480/14 (EFG 2015, 2163)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2018.06.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-06-06 |
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