A. Losgewinne als betriebliche und private Zuflüsse
In zwei Entscheidungen beschäftigt sich der BFH mit der steuerrechtlichen Behandlung von Losgewinnen. Im ersten Fall, den wir hier besprechen wollen, kommt er zu dem Ergebnis, der Erhalt des ausgelobten „Traumhauses“ führe zu einer Betriebseinnahme, im zweiten Fall – es ging um einen PKW – handelte es sich um Einkommensverwendung.
II. Verwendung von Provisionseinnahmen für Teilnahme an einer betrieblichen Losveranstaltung
1. Wird von einer Provision das Entgelt für Lose unmittelbar einbehalten, ist der Erwerb der Lose bereits Teil der Einkommensverwendung. Die Vorteile, die im Rahmen der Einkommensverwendung erworben werden, stehen mit der Einkommenserzielung in keinem steuerlich relevanten Sachzusammenhang.
2. Die Möglichkeit, bereits verdientes Geld im Rahmen einer betrieblichen Losveranstaltung einzusetzen, führt nicht zu Betriebseinnahmen.
EStG § 8 Abs. 1, § 4 Abs. 4; GewStG § 7
BFH-Urteil vom 2. September 2008 – X R 8/06
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2009.01.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-01-09 |
Seiten 27 - 28
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