Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-03-01 |
Der Autor analysiert die Problematik der Nachkalkulation am Beispiel der Taxibranche.
Als ich vor über 30 Jahren zum ersten Mal die Regelung des damaligen § 14 Abs. 2 UStG, dem Vorgänger des heutigen § 14c Abs. 1 UStG in einer Vorlesung besprach, machte unter den Studenten schnell der Begriff der „Strafsteuer“ die Runde, war diese Umsatzsteuer doch gar nicht kraft Gesetzes für die Leistung entstanden, sondern nur aufgrund fehlerhafter Rechnungsstellung. Die damalige Sichtweise in Bezug auf die in einer Rechnung ausgewiesenen Umsatzsteuer war aber recht simpel: Der Rechnungsaussteller schuldet diesen Betrag in seiner Gesamtheit, da der Rechnungs- und Leistungsempfänger den Betrag uneingeschränkt als Vorsteuer abziehen konnte. Selbst wenn er falsch oder überhöht war, war dem Fiskus ja insgesamt kein Schaden entstanden.
Der Beitrag gibt einen Überblick über die im Jahr 2023 veröffentlichte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Steuerstrafrecht.
Im Anschluss an den ersten (StBp, 2023, 10) und zweiten Teil (StBp 2023, 41) behandelt der dritte Teil die Hilfe- und Beratungsleistungen für sozial Benachteiligte, die Leistungen von privaten, nicht unter das Sozialrecht fallenden Alten-, Altenwohn- und Pflegeheimen, die Leistungen im Zusammenhang mit der Betreuung von Kindern und Jugendlichen, die Leistungen der Kindergärten, Kinder-, Jugend- und Studentenheime, Schullandheime und Jugendherbergen sowie die Leistungen der Einrichtungen zur Versorgung, Verpflegung und Betreuung von Flüchtlingen.
Der Beitrag beleuchtet die steuerliche Beurteilung betreffend Kauf, Vermietung und Weiterverkauf von Schiffscontainern sowie insbesondere die durch das Urteil des FG Düsseldorf vom 21.12.2021 – 13 K 2760/20 E in diesem Zusammenhang aufgeworfenen Fragen zur Abgrenzung und Unterscheidung von Anlage- und Umlaufvermögen.
BFH, Beschluss vom 17.08.2023 –VR7/23 (V R 22/20)
Vorinstanz: FG Niedersachsen, Urteil vom 11.06.2020 – 11 K 24/ 19
FG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.11.2023 – 8 K 2173/21
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: