Inhalt » Archiv » Ausgabe 03/2005 » Wirksamkeit einer strafbefreienden Erklärung bei Erscheinen eines Amtsträgers zur steuerlichen Prüfung

Wirksamkeit einer strafbefreienden Erklärung bei Erscheinen eines Amtsträgers zur steuerlichen Prüfung

Die Sperrwirkung des § 7 Satz 1 Nr. 1a Alt. 1 StraBEG tritt im Falle einer Erweiterung der Prüfungsanordnung ein, wenn der Amtsträger die Erweiterung der Prüfungsanordnung in Schriftform bei sich führt und die Räume des Steuerpflichtigen zum Zwecke der erweiterten Prüfung betritt.

Seiten 75 - 79

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.StBpdigital.de/STBP.03.2005.075

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