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Umsatzsteuerliche Beurteilung alternativer Behandlungsmethoden in Rehabilitationseinrichtungen

Bis zum 31.12.2008 war die Steuerbefreiung der Umsätze von Rehabilitationseinrichtungen nach § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG an die Zweckbetriebseigenschaft im Sinne des § 67 AO geknüpft. Die Finanzrechtsprechung stellte bei Vorliegen dieser Voraussetzung im Zweifel und im Wesentlichen darauf ab, ob die zu beurteilenden Leistungen die Definition einer qualifizierten Heilbehandlung – bei der es sich nach den dazu entwickelten Grundsätzen um eine Maßnahme zur Vorbeugung, Diagnose, Behandlung und Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen mit unmittelbarem Krankheitsbezug und therapeutischem Ziel handeln muss – erfüllte.

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.StBpdigital.de/StBp.01.2012.019

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