Inhalt » Archiv » Ausgabe 06/2006 » II. Verlustfeststellung nach Ablauf der zweijährigen Antragsfrist des § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG

II. Verlustfeststellung nach Ablauf der zweijährigen Antragsfrist des § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG

Ein erstmaliger Bescheid über die Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs nach § 10d EStG kann bis zum Ablauf der Feststellungsfrist auch dann noch ergehen, wenn eine Veranlagung zur Einkommensteuer vom FA wegen Ablaufs der zweijährigen Antragsfrist des § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG bestandskräftig abgelehnt worden ist.

EStG § 10d, § 46 Abs. 2

BFH-Urteil vom 1. März 2006 – XI R 33/04

Seiten 201 - 202

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.StBpdigital.de/STBP.06.2006.201

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