Inhalt » Archiv » Ausgabe 09/2007 » II. Kein Halbeinkünfteverfahren bei 2001 realisierten Liquidationsverlusten wesentlich Beteiligter

II. Kein Halbeinkünfteverfahren bei 2001 realisierten Liquidationsverlusten wesentlich Beteiligter

Im Veranlagungszeitraum 2001 realisierte Auflösungsverluste wesentlich Beteiligter unterliegen ebenso wie Veräußerungsverluste noch nicht dem Halbeinkünfteverfahren. § 52 Abs. 4b Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. c EStG erfordern insoweit entsprechend dem Normzweck eine einschränkende Auslegung.

EStG § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. c, § 17 Abs. 4 Satz 1, § 52 Abs. 4b Satz 1 Nr. 2 und Abs. 34a; GmbHG § 71; KStG § 7 Abs. 3 und Abs. 4, § 11 Abs. 1, § 34 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 14 Satz 1

BFH-Urteil vom 27. März 2007 – VIII R 25/05

Seiten 285 - 286

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.StBpdigital.de/STBP.09.2007.285

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