Bilanzberichtigung
Hat ein Steuerpflichtiger seine Steuerbilanz beim Finanzamt eingereicht, ist er an sie gebunden. Die Bindung erstreckt sich auf die Aufnahme oder Nichtaufnahme von Wirtschaftsgütern überhaupt und auf den Wertansatz für jedes einzelne Wirtschaftsgut. Die Änderung einer einge reich ten Steuerbilanz ist nur unter den im Gesetz (§ 4 Abs. 2 EStG) genannten Voraussetzungen möglich. Dabei wird zwischen „Bilanzberichtigung“ und „Bilanzänderung“ unterschieden.