Inhalt » Archiv » Ausgabe 11/2011 » Bilanzberichtigung – Überblick über die Rechtsprechung des BFH – – Teil II –

Bilanzberichtigung – Überblick über die Rechtsprechung des BFH – – Teil II –

Lt. Definition in R 4.4 Abs. 1 Satz 1 EStR kann der Steuerpflichtige, wenn ein Ansatz in der Bilanz unrichtig ist, nach § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG den Fehler durch eine entsprechende Mitteilung an das Finanzamt berichtigen (Bilanzberichtigung).
Eine Bilanzberichtigung kommt in Betracht, wenn ein
Ansatz in der Bilanz unrichtig, d.h. unzulässig ist. Ein Bilanzansatz
ist unrichtig bzw. unzulässig,
– wenn er gegen zwingende Vorschriften des Einkommensteuerrechts verstößt oder
– wenn er gegen zwingende Vorschriften des Handelsrechts oder
– wenn er gegen die einkommensteuerrechtlich zu beachtenden handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung verstößt (R 4.4 Abs. 1 Satz 2 EStR).

Seiten 312 - 318

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.StBpdigital.de/StBp.11.2011.312

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